Stellungnahme zu einem Fall mutmaßlichen Kindesmissbrauchs
Am 17.04.2025 berichtete die Berliner Zeitung über ein Gerichtsverfahren gegen ein Mitglied unseres Vereins, welches wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger angeklagt ist. Die Tat soll sich bei einer Sonderfahrt in einer historischen S-Bahn Ende der 90er Jahre ereignet haben.
Der Vorstand erklärt in diesem Zusammenhang das Folgende:
- Wir sind erschüttert, dass sich eine derartige Tat im Zusammenhang einer Sonderfahrt mit einer historischen S-Bahn ereignet haben soll. Die Züge wurden damals von der S-Bahn Berlin GmbH betrieben, die Vorwürfe richten sich jedoch gegen ein als Betreuungspersonal eingesetztes Mitglied unseres Vereins. Dieser Verantwortung stellen wir uns.
- Bislang haben sich weder Staatsanwaltschaft noch Gericht an den Verein gewandt. Erst Anfang des Jahres 2025 haben wir Hinweise auf das nun geführte Gerichtsverfahren erhalten.
- Unser Verein unterstützt die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden vollumfänglich, sofern wir darum gebeten werden.
- Sollte es weitere Opfer sexueller Gewalt bei Sonderfahrten gegeben haben, bietet der Vorstand ihnen Unterstützung und Beistand an.
- Das angeklagte Vereinsmitglied ist seit über zehn Jahren nicht mehr im Verein aktiv, nahm zuletzt an keinen Sonderfahrten oder Veranstaltungen teil.
Wir möchten betonen, dass die Züge unseres Vereins ein sicherer Ort für Kinder und Familien sind. Mit einer Fahrt mit der historischen S-Bahn sollen ausnahmslos schöne Erinnerungen verknüpft werden. Deswegen investieren wir unsere ehrenamtliche Kraft in Angebote, die ganz überwiegend als Event für Familien gedacht sind.
Wenngleich die Umstände der furchtbaren Tat in den 90er Jahren weiterer Ausforschung und Aufklärung seitens des Gerichts bedürfen, können wir für unsere heutige Arbeit folgende Maßnahmen darstellen, die das Risiko senken, dass sexuelle Gewalt verübt werden kann:
- Als Reaktion auf die Missbrauchsfälle bei der Parkeisenbahn Wuhlheide im Jahr 2010 haben wir eine Risikoanalyse erstellt, um festzustellen, welche Bedingungen in unserem Verein vorliegen, die Täter und Täterinnen ausnutzen könnten.
- Die Personalplanung bei Sonderfahrten und Veranstaltungen ist so gestaltet, dass Kinder- und Jugendliche, die ausnahmsweise nicht in Begleitung eines volljährigen Angehörigen sind, zu keinem Zeitpunkt allein mit einem Vereinsmitglied sind (Vermeidung von Tatgelegenheiten). Es befindet sich auch aus technisch-betrieblichen Gründen deutlich mehr Bordpersonal in den Abteilen des Zuges als noch in den 90er Jahren.
- Die aktive Mitarbeit im Verein ist erst ab Erreichen der Volljährigkeit möglich, eine interne Kinder- oder Jugendarbeit wird nicht angeboten. Diese Regelung berücksichtigt neben Belangen des Kinderschutzes auch den Umstand, dass die Instandhaltung und der Betrieb unserer Fahrzeuge mit spezifischen Anforderungen und Gefahren verbunden sind, die Minderjährige einem unnötigen Risiko aussetzen würden.
- Der Verein verfügt mit dem Ehrenrat über ein unabhängiges Organ, welches zusätzlich zum Vorstand als Ansprech- und Beratungsstelle zur Verfügung steht. Die Mitglieder des Ehrenrat genießen dabei das Vertrauen der Mitgliederschaft und werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand