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Spenden an gemeinnützige Organisationen sind in Deutschland steuerlich abzugsfähig. Das heißt, die Spende kann bei Privatpersonen bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden.

Der Verein stellt über geleisteten Spenden Bescheinigungen aus. Hiermit können Sie nachweisen, dass Sie eine Zuwendung gemäß § 10b des EStG an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des KStG bezeichneten Personenvereinigungen entrichtet haben.

Damit eine solche Bescheinigung ausgestellt werden kann, benötigen wir natürlich Name und Anschrift des Gönners. Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an uns.

 

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